Rentenversicherung: Rentenauskünfte geben nur den aktuellen Rechtsstand an

19-JAN-10

Gesetzlich Rentenversicherte sollten nicht erwarten, dass die ihnen regelmäßig zugehenden Rentenauskünfte verbindlich sind. Das Bundessozialgericht (BSG) bestätigte dies in einer Entscheidung, in der ein Versicherer 1992 eine um 100 Euro höhere Rente in Aussicht gestellt hatte, als sie schließlich beim Eintritt des Rentenfalles berechnet wurde. Zwischenzeitlich geändertes Recht für die Berücksichtigung von Zeiten der Berufsausbildung war der Grund dafür. (Hier ging es um einen Versicherten, der - außer während seiner Ausbildung - nur wenige Jahre rentenpflichtversichert war. Die während seiner Schreinerlehre gezahlten Beiträge wurden - anders als bei Rentenversicherten mit einer durchgehenden Versicherungsbiografie - 1992 noch höhergestuft, seit 1997 aber nicht mehr. Dies, so das BSG, stehe "im Zusammenhang mit dem gesetzgeberischen Bemühen um eine stärkere Beitragsbezogenheit der Rente.) (AZ: B 5 R 72/08 R)